Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, im Folgenden HOCHZEITS-DJ-SERVICE genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

   § 1. Allgemeines


Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

   § 2. Angebote und Abschluss


Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn HOCHZEITS-DJ-SERVICE eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

   § 3. Leistungen

HOCHZEITS-DJ-SERVICE bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:

(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot

(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik mit geschultem Personal

   § 4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA


Prinzipiell ist immer der Veranstalter - also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Veranstaltung - verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA.

   § 5. Preise


Bei allen aufgeführten Preisen handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Alle angebotenen Preise sind gültig bei einem Musikbeginn ab 18.00 Uhr (oder später). Bei einem früheren Musikbeginn fällt eine Pauschale von 30 EUR je Zusatzstunde bis 18 Uhr an. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

   § 6. Auftragsstornierung


Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet das sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornierbare Leistungen. Ist bis 10 Tage nach Buchungseingang frei;

bis 30 Tage vor dem Termin der Feier 100,- Euro;

bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage;

bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens HOCHZEITS-DJ-SERVICE ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch HOCHZEITS-DJ-SERVICE Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

   § 7. Leistungsstörungen


Mängel der Leistung sind in schriftlicher Form binnen zwei Wochen nach Leistungserbringung bei HOCHZEITS-DJ-SERVICE anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.

   § 8. Leistungsverzug


Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum.

Vom Verzugszeitpunkt ist HOCHZEITS-DJ-SERVICE berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.

   § 9. Zahlungsbedingungen



HOCHZEITS-DJ-SERVICE ist grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und vom HOCHZEITS-DJ-SERVICE anerkannt ist. Eine Zahlung per Scheck oder Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf unserem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder löst seine Bank dessen Schecks nicht ein, so ist der HOCHZEITS-DJ-SERVICE zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen vom HOCHZEITS-DJ-SERVICE sofort in einem Betrag fällig. Werden dem HOCHZEITS-DJ-SERVICE Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich der HOCHZEITS-DJ-SERVICE das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der HOCHZEITS-DJ-SERVICE ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.

   § 10. Nutzung von übermittelten Informationen


Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die der HOCHZEITS-DJ-SERVICE Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung vom
HOCHZEITS-DJ-SERVICE für andere Veranstaltungen genutzt werden. Vom
HOCHZEITS-DJ-SERVICE erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch den HOCHZEITS-DJ-SERVICE verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht dem HOCHZEITS-DJ-SERVICE die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen vom HOCHZEITS-DJ-SERVICE übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben dem HOCHZEITS-DJ-SERVICE vorbehalten.

   § 11. Anwendbares Recht


Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem HOCHZEITS-DJ-SERVICE und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

   § 12. Gerichtsstand


Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers (Ratingen) als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

   § 13. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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